Das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren

Richtlinie 2010/64/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren.

Die Richtlinie legt gemeinsame Mindestvorschriften für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren sowie in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls fest. Sie leistet damit einen Beitrag zum reibungslosen Funktionieren der justiziellen Zusammenarbeit innerhalb der EU, indem sie die gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen erleichtert. Ziel der Richtlinie ist auch, den Schutz der Rechte des Einzelnen zu verbessern. Zu diesem Zweck sollen Mindestnormen für das Recht auf ein faires Verfahren und die Verteidigungsrechte entwickelt werden, die von der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Charta der Grundrechte der EU garantiert werden.

In 10/2011 hat Herr Ufuk Selen in der Fachtagung "Justiz und interkulturelle Kompetenz" in Bad Boll (Stuttgart) an den Empfehlungen für die neue Richtlinie mitgewirkt.

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